Dienstag, 14. Juni 2011

Verpackungsverordnung


Meine Produkte aus "Recycling-Material" sollen natürlich in einem solchen verpackt werden. Erst dachte ich an Recycling-Karton, aber da kam mir die Verpackungsverordnung dazwischen.
Dort steht im ersten Teil es gehe um die Umwelt. Und darum, dass keine Verpackungen in der Natur landen. Das finde ich soweit ja auch gut. Leider genügt es nicht Verpackungen aus Papier zu verwenden, die von jedem Kunden kostenlos im Altpapiercontainer entsorgt werden können. Weiter gehts:
Abschnitt II Rücknahme-, Pfanderhebungs- und Verwertungspflichten
§ 4 Rücknahmepflichten für Transportverpackungen
(1) Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch
zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch beieiner der nächsten Anlieferungen erfolgen.
Man MUSS ausgegebene Verpackungen als Verkäufer zurücknehmen. Dazu reicht es leider nicht den Kunden auf Papiercontainer hinzuweisen oder ihm anbieten die Verpackungen zurückzuschicken, denn:
§ 6 Pflicht zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen
(1) [...] Verkaufsverpackungen nach Satz 1 dürfen an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich die Hersteller und Vertreiber mit diesen Verpackungen an einem System nach Absatz 3 beteiligen.[...]
Nun, sich "an einem System zu beteiligen", heißt sich bei einem Entsorgungsunternehmen zu registrieren, dort einen Monatsbeitrag zu zahlen und z.B. jede Verpackung abzuwiegen und am Ende des Jahres einen Beitrag zu zahlen. Gerade wenn man (wie ich) erst anfängt, ist das eine große Hürde. Wenn das Gewerbe nicht läuft, sitzt man trotzdem auf den Kosten für den Entsorger.

Jetzt kommt das große Aufatmen, denn durch Recherche bei Google kam ich auf die Biobiene von FSP-Kartons. Diese Folienverpackungen sind kompostierbar und unterliegen somit nicht der Verpackungsverordnung:
§ 16 Übergangsvorschriften
(2) Die §§ 6 und 7 finden für Kunststoffverpackungen, die aus biologisch abbaubaren Werkstoffen hergestellt sind und deren sämtliche Bestandteile gemäß einer herstellerunabhängigen Zertifizierung nach anerkannten Prüfnormen kompostierbar sind, bis zum 31. Dezember 2012 keine Anwendung. Die Hersteller und Vertreiber haben sicherzustellen, dass ein möglichst hoher Anteil der Verpackungen einer Verwertung zugeführt wird. [...]
Links die kompostierbare Folienverpackung Biobiene
Bis Dezember 2012 darf ich also kompostierbar versenden und schau erstmal wie mein Shop so läuft.
Und grüner ist das doch irgendwie auch.

1 Kommentar:

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